Hier gehts zum eigenen Konzept
Kontakt
Easi-Wiki
Die DIN EN 363 wird auch „Persönliche Absturzschutzausrüstung – Persönliche Absturzschutzsysteme“ genannt und ist für die unterschiedlichen Anwendungsbereiche zuständig, in denen persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz eingesetzt wird. Es werden die Bestand- und Einzelteile der Absturzsysteme beschrieben. Die DIN EN 363 ist in diesem Bereich ein sehr wichtiges Bindeglied zu den anderen Normen.
Die Zusammenstellung von trennbaren oder untrennbaren verbundenen Bestandteilen ergeben ein persönliches Absturzschutzsystem. Die Bestandteile müssen geeignet für den vorgesehenen Anwendungsbereich sein und dürfen nur kombiniert werden, wenn die Hersteller- Vorgaben erfüllt werden.
Zu den grundsätzlichen Bestandteilen gehören folgende:
Körperhaltevorrichtungen (Auffanggurt)
Befestigungssysteme (Halteseil, Verbindungsmittel, Höhensicherungsgerät, Verbindungselement, Auffanggerät, etc.)
Zulässige Verankerung (Bandschlingen, Seil- und Schienesysteme, Einzelanschlagpunkte, etc.)
Es gibt in der DIN EN 363 Unterscheidungen zwischen Systemen, die einen Sturz abfangen und welchen, die den Absturz verhindern. Im Folgenden sind die einzelnen Systeme kurz beschrieben, was jedoch in den jeweiligen Artikeln näher erklärt ist.
Bevorzugt werden laut der Unfallprävention die Systeme, die den Absturz verhindern gegenüber denen, die den Sturz abfangen.
Bei konkreter Anwendung kann das Rückhaltesystem einen Absturz verhindern. Sie schränken jedoch den Bewegungsbereich des Nutzers sehr ein.
Bei einem Auffangsystem wird der freie Fall des Nutzers abgefangen, wobei hier die Auswirkungen auf den menschlichen Körper des Fangstoßes berücksichtigt werden muss.
Durch Arbeitsplatzpositionierungssysteme werden freie Fälle beim Arbeiten verhindert und der Nutzer kann arbeiten, ohne sich festhalten zu müssen. Hierbei wird das System direkt belastet und gibt dem Nutzer so seinen Halt.
Das Rettungssystem ist dazu da, sich oder seine Mitmenschen zu retten. Hier darf unter keinen Umständen ein freier Fall hinein erfolgen.
Die Systeme, die in der DIN EN 363 aufgeführt werden sind dazu da schwere, körperliche oder tödliche Gefahren zu vermeiden. Die Benutzung der aufgeführten Systeme ist nicht selbsterklärend und trägt stets ein Risiko mit sich.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet sicherzustellen, dass die Mitarbeiter vor dem ersten Gebrauch in alle Anwendungsbereiche unterwiesen werden. Dies ist laut §12 Arbeitsschutzgesetz und §4 DGUV Vorschrift 1 Pflicht.
Vorname Nachname (span)
Position (span) (5-35 Zeichen) Lorem
Body Short (110-135 Zeichen) Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.
Unsere Berater