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SiGeKo bedeutet ausgesprochen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Er wird dann benötigt, wenn Arbeiter mehrerer Firmen auf einer Baustelle zusammenarbeiten. Er wird zwar vom Bauherrn bestellt, jedoch hat er kein Weisungsrecht gegenüber den Baufirmen.
Der SiGeKo ist dafür zuständig, dass die Arbeitsschutzmaßnahmen bestimmt und ordnungsgemäß durchgesetzt und eingehalten werden. Er setzt den §4 des Arbeitsschutzgesetzes in der Planungs- und der Ausführphase um er erstellt einen Sicherheits- und Gesundheitsplan für die Arbeitsstelle. In diesem sind Richtlinien und Hinweise gemäß des Arbeitsschutzgesetzes enthalten und sorgen dafür, dass die Sicherheit und die Gesundheit der auf der Baustelle arbeitenden Personen nicht gefährdet wird. Hierzu gehört die Absicherung der Personen, aber auch die Absicherung der Baustelle für Außenstehende.
Als geeignete Person muss der anstehende SiGeKo baufachliche und arbeitsschutzfachliche Kenntnisse vorweisen können, sowie Koordinatoren Kenntnisse und eine zweijährige Berufserfahrung im Bereich Planung oder Durchführung von Bauvorhaben. Die Qualifikationen müssen für Zertifikate oder Zeugnisse nachgewiesen werden.
Christopher Carragher
Geschäftsführer
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